20230509 patientenverfuegung

 

„Um Ihre Würde zu wahren, wollen wir wissen, was Ihnen wichtig ist!”

 

 

 

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!

Ihr Wille ist für uns maßgebend. Unser Klinikum bietet Ihnen für zahlreiche, auch schwere und komplizierte Krankheiten Behandlungsmöglichkeiten nach besten Standards an.
Wir suchen dabei nach der für
Sie passenden Behandlung.

Darum sprechen wir mit Ihnen die Behandlung ab und holen Ihr Einverständnis ein.

Wenn Sie ihren Willen nicht äußern können, wird nicht einfach nach Gutdünken des behandelnden Arztes verfahren. Vielmehr wird versucht, Ihre Haltung zu den verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten zu ermitteln. Das geschieht – wenn möglich – im Gespräch mit Ihren nächsten Angehörigen.

 

 

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Mit Blick auf diese Situation ist es hilfreich, wenn Sie Ihre grundsätzlichen Vorstellungen frühzeitig äußern:

  • im Gespräch mit Ihren Angehörigen über Ihre Ziele und Werte sowie Ihre Haltung zu verschiedenen lebenserhaltenden und –verlängernden Maßnahmen.
  • in einer Patientenverfügung: Hier legen Sie darüber hinaus fest, welche Behandlungsangebote Sie wollen und mehr noch, in welchen Situationen Sie ein spezielles, ein eingeschränktes oder kein Behandlungsangebotwollen.
  • in einer Vorsorgevollmacht: Hier bestimmen Sie, wer für Sie in medizinischen Fragen entscheidet, wenn Sie das selbst nicht mehr können.

Möglicherweise finden Sie im Zusammenhang mit Ihrem aktuellen Klinikaufenthalt eine Patientenverfügung angebracht. Für eine geeignete Formulierung halten wir unterschiedliche Entwürfe bereit. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit mit Blick auf Ihre aktuelle Situation verändern und ergänzen.

 

 

Wichtig

  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht müssen den behandelnden Ärzten im Original vorgelegt werden. Sie werden kopiert und den Akten beigefügt. Ein Vermerk in den Dokumentationssystemen weist auf diese Dokumente hin.
  • Sprechen Sie mit ihren Angehörigen darüber:
    • wenn es solche Dokumente gibt
    • wo sie zu finden sind
    • welche Lebenseinstellung Sie haben
  • Nutzen Sie, wenn irgend möglich, die Gelegenheit, auch von sich aus mit dem ärztlichen Personal die Behandlung abzusprechen und das Abgesprochene schriftlich niederlegen zu lassen.

 

 

Hilfen

Auf Wunsch erhalten Sie von uns den Vordruck und die Erläuterungen für eine Patientenverfügung. Wenn Sie mit dem Entwurf nicht zurecht kommen, vermittelt Ihnen das Pflegepersonal Kontakt zu einer Beratung.

Geschäftsstelle des Klinischen Ethikkomitees
Tel: 0228 287-13633

 

 

 

 

 

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